Dienstgrade
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Dienstgrade, wie sie bei der Feuerwehr Bad Eisenkappel vorkommen, aufgeführt.
Probefeuerwehrmann
Verwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
Mindestens vollendetes 15. Lebensjahr
Feuerwehrmann
Dienstverwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
mind. einjährige Dienstzeit und Angelobung
Oberfeuerwehrmann
Dienstverwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
sechsjährige Dienstzeit und erfolgreich absolvierte Grundausbildung
Hauptfeuerwehrmann
Dienstverwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
Sechsjährige Dienstzeit als Oberfeuerwehrmann
Löschmeister
Dienstverwendung:
Kommandant einer Löschgruppe (GK)
Voraussetzung:
Mindestens dreijährige Dienstzeit und erfolgreich besuchter Chargenlehrgang
Oberlöschmeister
Dienstverwendung:
Kommandant einer Löschgruppe (GK)
Voraussetzung:
Sechsjährige Dienstzeit als GK erfolgreich besuchter Einsatzleiterlehrgang I
Hauptlöschmeister
Dienstverwendung:
Kommandant einer Löschgruppe (GK)
Voraussetzung:
Wie Oberlöschmeister, jedoch zwölfjährige Dienstzeit als GK
Brandmeister
Dienstverwendung:
Kommandant eines Löschzuges (ZG)
Voraussetzung:
Erfolgreich besuchter Einsatzleiterlehrgang I
Oberbrandmeister
Dienstverwendung:
Kommandant eines Löschzuges (ZK)
Voraussetzung:
Wie Brandmeister, jedoch sechsjährige Dienstzeit als Zugskommandant
Hauptbrandmeister
Dienstverwendung:
Kommandant eines Löschzuges (ZK)
Voraussetzung:
Wie Brandmeister, jedoch zwölfjährige Dienstzeit als Zugskommandant
Verwalter
Dienstverwendung:
Schriftführer, Kassier, Kameradschaftsführer, Gerätewart
Voraussetzung:
Bestellung und spezieller Schulungsnachweis
Oberverwalter
Dienstverwendung: Wie Verwalter
Voraussetzung:
Wie Verwalter, jedoch sechsjährige Dienstzeit in einer Verwaltungsfunktion
Hauptverwalter
Dienstverwendung: Wie Verwalter
Voraussetzung:
Wie Verwalter, jedoch zwölfjährige Dienstzeit in einer Verwaltungsfunktion
Brandinspektor
Dienstverwendung:
Kommandantstellvertreter einer Ortsfeuerwehr.
Voraussetzung:
Wahl gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz. Besuch von weiteren Lehrgängen.
Oberbrandinspektor
Dienstverwendung:
Kommandant einer Ortsfeuerwehr
Voraussetzung:
Wahl gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz. Besuch von weiteren Lehrgängen.
Hauptbrandinspektor
Dienstverwendung:
Kommandant einer Stützpunktfeuerwehr der Rangordnung I oder II
Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung:
Wahl gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz. Besuch von weiteren Lehrgängen.