Freiwillige Feuerwehr Bad Eisenkappel

Dienstgrade

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Dienstgrade, wie sie bei der Feuerwehr Bad Eisenkappel vorkommen, aufgeführt.

Probefeuerwehrmann

Verwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
Mindestens vollendetes 15. Lebensjahr

Feuerwehrmann

Dienstverwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
mind. einjährige Dienstzeit und Angelobung

Oberfeuerwehrmann

Dienstverwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
sechsjährige Dienstzeit und erfolgreich absolvierte Grundausbildung

Hauptfeuerwehrmann

Dienstverwendung:
In der Löschgruppe eingeteilt
Voraussetzung:
Sechsjährige Dienstzeit als Oberfeuerwehrmann

Löschmeister

Dienstverwendung:
Kommandant einer Löschgruppe (GK)
Voraussetzung:
Mindestens dreijährige Dienstzeit und erfolgreich besuchter Chargenlehrgang

Oberlöschmeister

Dienstverwendung:
Kommandant einer Löschgruppe (GK)
Voraussetzung:
Sechsjährige Dienstzeit als GK erfolgreich besuchter Einsatzleiterlehrgang I

Hauptlöschmeister

Dienstverwendung:
Kommandant einer Löschgruppe (GK)
Voraussetzung:
Wie Oberlöschmeister, jedoch zwölfjährige Dienstzeit als GK

Brandmeister

Dienstverwendung:
Kommandant eines Löschzuges (ZG)
Voraussetzung:
Erfolgreich besuchter Einsatzleiterlehrgang I

Oberbrandmeister

Dienstverwendung:
Kommandant eines Löschzuges (ZK)
Voraussetzung:
Wie Brandmeister, jedoch sechsjährige Dienstzeit als Zugskommandant

Hauptbrandmeister

Dienstverwendung:
Kommandant eines Löschzuges (ZK)
Voraussetzung:
Wie Brandmeister, jedoch zwölfjährige Dienstzeit als Zugskommandant

Verwalter

Dienstverwendung:
Schriftführer, Kassier, Kameradschaftsführer, Gerätewart
Voraussetzung:
Bestellung und spezieller Schulungsnachweis

Oberverwalter

Dienstverwendung: Wie Verwalter
Voraussetzung:
Wie Verwalter, jedoch sechsjährige Dienstzeit in einer Verwaltungsfunktion

Hauptverwalter

Dienstverwendung: Wie Verwalter
Voraussetzung:
Wie Verwalter, jedoch zwölfjährige Dienstzeit in einer Verwaltungsfunktion

Brandinspektor

Dienstverwendung:
Kommandantstellvertreter einer Ortsfeuerwehr.
Voraussetzung:
Wahl gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz. Besuch von weiteren Lehrgängen.

Oberbrandinspektor

Dienstverwendung:
Kommandant einer Ortsfeuerwehr
Voraussetzung:
Wahl gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz. Besuch von weiteren Lehrgängen.

Hauptbrandinspektor

Dienstverwendung:
Kommandant einer Stützpunktfeuerwehr der Rangordnung I oder II
Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung:
Wahl gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz. Besuch von weiteren Lehrgängen.